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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Lizenzvertrag

Nutzungsbedingungen für VVTPro — DSGVO Verarbeitungsverzeichnis

Stand: [DATUM EINSETZEN] — Bitte vor Inbetriebnahme aktualisieren

⚠️ Hinweis für Betreiber: Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre konkreten Angaben (Betreibername, Kontakt, Lizenzmodell, Preis). Diese AGB bilden den Vertrag zwischen Ihnen und Ihren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software VVTPro, die von [Betreibername, Adresse] (nachfolgend „Anbieter") betrieben wird.

VVTPro ist eine selbst gehostete Softwarelösung zur Erstellung und Verwaltung von Verarbeitungsverzeichnissen gem. Art. 30 DSGVO (nachfolgend „Software").

Durch Registrierung und Nutzung der Software schließt der Nutzer einen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter ab und akzeptiert diese AGB vollumfänglich.

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

VVTPro stellt dem Nutzer folgende Funktionen zur Verfügung:

Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder zu ändern, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist.

§ 3 Lizenz und Nutzungsrecht

Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software für die in diesen AGB beschriebenen Zwecke ein.

Dem Nutzer ist nicht gestattet:

Lizenzmodell: [Einmallizenz pro Installation / Monatliche Subscription / Jährliche Lizenz — bitte konkretisieren] zum Preis von [PREIS inkl. MwSt.].

§ 4 Registrierung und Nutzerkonto

Für die Nutzung der Software ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort erforderlich. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

Der Nutzer ist verantwortlich für:

Pro Installation ist ein Konto vorgesehen. Die Einrichtung mehrerer Konten für verschiedene Mandate oder Praxen bedarf einer separaten Vereinbarung.

§ 5 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich:

§ 6 Kein Ersatz für Rechtsberatung

VVTPro ist ein technisches Hilfswerkzeug. Die Software unterstützt bei der strukturierten Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die mit VVTPro erstellten Verarbeitungsverzeichnisse den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen oder bei einer Behördenprüfung Bestand haben.

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Einträge sowie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag, den der Nutzer in den letzten 12 Monaten für die Nutzung der Software entrichtet hat.

7.2 Keine Haftung für Datenverlust

Da VVTPro eine selbst gehostete Software ist, liegt die Verantwortung für Datensicherung, Server-Betrieb und -Sicherheit beim Nutzer. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste durch Serverausfall, Fehlbedienung oder mangelnde Backups.

7.3 Keine Haftung für Behördenentscheidungen

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Bußgelder, Abmahnungen oder sonstige Maßnahmen von Datenschutzbehörden, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Verarbeitungsverzeichnisse entstehen.

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von VVTPro richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters. Mit der Registrierung erklärt der Nutzer, die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

[Einmallizenz: Die Lizenz ist zeitlich unbeschränkt und gilt für die erworbene Version.]

[Subscription: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z.B. 30 Tagen] zum Monats-/Jahresende gekündigt werden.]

Der Nutzer kann sein Konto jederzeit unter „Praxisdaten" selbst löschen. Dabei werden alle gespeicherten Daten unwiderruflich entfernt. Eine Erstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (Widerrufsrecht).

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei schwerem Verstoß gegen diese AGB mit sofortiger Wirkung zu sperren.

§ 10 Widerrufsrecht (für Verbraucher)

Sofern der Nutzer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts wenden Sie sich an: [E-Mail des Anbieters]

Hinweis: Für gewerbliche Nutzer und Freiberufler (B2B) gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 11 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und dessen Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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